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Der Hintergrund 0 Internationale Klimapolitik

 

Internationale Klimapolitik - eine Chronologie

 

1979 Erste Weltklimakonferenz in Genf

Erstmals wird das Problem der globalen Erwärmung auf UN-Ebene diskutiert

 

1988 "Intergovernmental Panel on Climat Change" (IPCC)

wird von der UN als internationale Organ führender Wissenschaftler eingesetzt, um die Ursachen und Folgen des Klimawandels zu erforschen sowie mögliche Strategien gegen die globale Erwärmung zu entwickeln. Der erste Bericht des IPCC aus dem Jahr 1990 zeigt deutlich, dass internationale Vereinbarungen notwendig sind um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

 

1990 Zweite Weltklimakonferenz in Genf

UN Generalversammlung stellt das "International Negotiating Committee (INC) auf, um internationale Vereinbarungen zum Klimawandel vorzubereiten.

 

1992 Umweltgipfel der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro

Nach jahrelangen wissenschaftlichen und politischen Diskussionen wurde auf der historischen "Rio-Konferenz" zum Thema "Umwelt und Entwicklung" die Klimarahmenkonvention verabschiedet. Sie bildet die völkerrechtliche Vertragsgrundlage für den internationalen Klimaschutz.

 

1995 Erste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Berlin (COP I)

Die internationale Staatengemeinschaft ist sich einig, dass die Verpflichtungen der Klimarahmenkonvention nicht ausreichend sind. Weitreichendere, bindende Vereinbarungen sind notwendig. Auf konkrete Ziele und Fristen für die Verringerung der Treibhausgasemissionen können sich die Industrienationen nicht einigen. Stattdessen wird das "Berliner Mandat" verabschiedet. Eine Arbeitsgruppe (Ad Hoc Group on the Berlin Mandate, AGBM) wird ins Leben gerufen. Ziel ist die Erstellung eines verbindlichen Protokolls mit Reduktionszielen und -fristen für die Industrienationen. Die Arbeitsgruppe trifft sich mehrmals, aber die Verhandlungen kommen zu keinem Ergebnis.

 

1996 Zweite Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Genf (COP II)

Auch auf der zweiten Konferenz können keine wesentlichen Fortschritte erzielt werden. Die OPEC-Staaten sowie Russland und Australien verhindern verbindliche Reduktionsziele für Kohlendioxid-Emissionen.

 

1997 Dritte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto (COP III)

Nach acht offiziellen Vorbereitungstreffen (AGBM 1-8) findet in Kyoto (Japan) die dritte Vertragsstaatenkonferenz statt. Nach zähen Verhandlungen einigen sich die Parteien auf das Kyoto-Protokoll, das verbindliche Kohlendioxid-Reduktionsziele für die Industrienationen vorsieht, viele wichtige Fragen aber unbeantwortet lässt. Das Protokoll wurde von 98 Staaten, darunter alle großen Industriestaaten unterzeichnet, bislang jedoch noch nicht von einer ausreichenden Zahl von Staaten ratifiziert. Der aktuelle Stand der Ratifizierung läßt sich im "Kyoto-Thermometer" ablesen.

 

1998 - 2000 Jährliche Vertragsstaatenkonferenzen der Kimarahmenkonvention (COP IV in Buenos Aires, COP V in Bonn, COP 6 in Den Haag)

Ein Klima-Marathon ohne bedeutsame Fortschritte. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung des Kyoto-Protokolls und die Verabschiedung eines Arbeitsplans, der die zu klärenden Fragen benennt. Besonders strittig ist die konkrete Ausgestaltung der flexiblen Mechanismen. Vor allem die sechste Vertragsstaatenkonferenz scheiterte an der massiven Blockadehaltung einzelner Länder. Einige Industriestaaten wollen sich den Verpflichtungen entziehen, indem sie sich ihre Wälder als Kohlenstoffsenken anrechnen lassen.

 

2001 Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Bonn
(COP 6b)

Neueste Klimaforschungsergebnisse werden in den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) veröffentlicht. Das wissenschaftliche Expertengremium der Klimarahmenkonvention bewertet den Stand der Klimaforschung, untersucht die ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen der Klimaveränderungen und entwickelt Gegenstrategien. Die 1995 bei der Errechnung der Reduktionsverpflichtungen zugrundegelegte Schätzung des zu erwartenden Temperaturanstiegs muss massiv nach oben korrigiert werden. Demnach wird die weltweite Durchschnittstemperatur bis zum Jahr 2001 zwischen 1,4° C bis 5,8° C steigen.

 

Gleichzeitig verabschiedet sich der Präsident der USA, George W. Bush, vom Kyoto-Protokoll, weil er von seinen bindenden Verpflichtungen negative Folgen für die amerikanische Wirtschaft befürchtet. Die USA als weltweit größter Verursacher von CO2-Emissionen treten von der einst geleisteten Absichtserklärung der Ratifizierung zurück.

 

Trotzdem erklären sich die Industriestaaten, mit Ausnahme der USA, nach zähen Verhandlungen bereit, ein verbindliches Regelwerk zur Treibhausgasreduktion anzuerkennen.

 

Auf der COP 7 in Marrakesch wird die 12-seitige Bonner Vereinbarung zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls in ein 200seitiges rechtskräftiges Dokument übersetzt. Ein Kontrollgremium wird die Einhaltung der pro Land festgelegten Reduktionsziele überwachen und zu viel ausgestoßenes CO2 mit Strafen ahnden. Dem unbegrenzten Handel mit Emissionszertifikaten (Emission Trading) zwischen Industrieländern wurde zugestimmt, um einen Anreiz für die Wirtschaft zu schaffen.

 

2002 Achte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Neu Delhi (COP 8)

Nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im August 2002 blieben auch in Neu Delhi die Ergebnisse hinter den erhofften Zielen zurück. Trotzdem ist die Konferenz ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten des internationalen Klimaabkommens. Kanada unterstreicht, dass sie noch in diesem Jahr das Kyoto-Protokoll ratifizieren werden. Die Allianz zwischen Amerika und Saudi Arabien, geleitet von der Interessenpolitik des Öls, blockiert dagegen abermals den Verlauf der Klimaverhandlungen. Alle Augen richten sich daher auf Russland: Ratifiziert Moskau das Kyoto-Protokoll, kann das Abkommen auch ohne die USA in Kraft treten.

 

2003 Neunte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Mailand (COP 9)

Wieder erfüllte die Konferenz nicht die Erwartungen. Russland äußert sich widersprüchlich zur Ratifizierung, Saudi-Arabien bringt immer wieder die Forderung der Ölstaaten auf Kompensation für zukünftige Einnahmeausfälle in die Diskussion ein. Dies erschwert die Verhandlungen um die Finanzinstrumente für die Entwicklungsländer, die vorrangig für Technologietransfer, Anpassungsmaßnahmen und Emissionsreduktion eingesetzt werden sollten. Wichtiges und kontroverses Thema sind Regeln zu Einbezug von Senken in den Clean Development Mechanism (CDM), der es den Industriestaaten ermöglicht, in Entwicklungsländern Klimaschutzprojekte durchzuführen, um sich die Emissionsminderung selbst anrechnen zu lassen.

 

Fazit

Die Verhandlungen sind zäh, führen aber in kleinen Schritten zum Erfolg. Insgesamt ist das UN-Klimasekretariat besorgt um ein mögliches Nachlassen des Interesses an den UN-Klimakonferenzen. Auf der Konferenz in Mailand war die Medienpräsenz bedauerlich gering. Falsch wäre es, tatenlos auf das Inkrafttreten des Kyoto-Protkolls zu warten. In vielen Staaten wird daher schon heute aktiv an der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gearbeitet. Emissionsmindernde Maßnahmen sind nicht nur ökologisch notwendig, sie bringen neben ökonomische Vorteile auch eine verbesserte Lebensqualität mit sich. Eine wichtige Rolle spielen daher auch Länder, Städte und Gemeinden. Darüber hinaus sollten alle Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Klimaschutz einbezogen werden.

 

 
 
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