Internationale Klimapolitik - eine Chronologie
1979 Erste Weltklimakonferenz in Genf
Erstmals wird das Problem der globalen Erwärmung auf UN-Ebene diskutiert
1988 "Intergovernmental Panel on Climat Change" (IPCC)
wird von der UN als internationale Organ führender Wissenschaftler
eingesetzt, um die Ursachen und Folgen des Klimawandels zu erforschen
sowie mögliche Strategien gegen die globale Erwärmung zu entwickeln. Der
erste Bericht des IPCC aus dem Jahr 1990 zeigt deutlich, dass
internationale Vereinbarungen notwendig sind um Treibhausgasemissionen
zu reduzieren.
1990 Zweite Weltklimakonferenz in Genf
UN Generalversammlung stellt das "International Negotiating Committee
(INC) auf, um internationale Vereinbarungen zum Klimawandel
vorzubereiten.
1992 Umweltgipfel der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro
Nach jahrelangen wissenschaftlichen und politischen Diskussionen wurde
auf der historischen "Rio-Konferenz" zum Thema "Umwelt und Entwicklung"
die Klimarahmenkonvention verabschiedet. Sie bildet die
völkerrechtliche Vertragsgrundlage für den internationalen Klimaschutz.
1995 Erste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Berlin
(COP I)
Die internationale Staatengemeinschaft ist sich einig, dass die
Verpflichtungen der Klimarahmenkonvention nicht ausreichend sind.
Weitreichendere, bindende Vereinbarungen sind notwendig. Auf konkrete
Ziele und Fristen für die Verringerung der Treibhausgasemissionen können
sich die Industrienationen nicht einigen. Stattdessen wird das "Berliner
Mandat" verabschiedet. Eine Arbeitsgruppe (Ad Hoc Group on the Berlin
Mandate, AGBM) wird ins Leben gerufen. Ziel ist die Erstellung eines
verbindlichen Protokolls mit Reduktionszielen und -fristen für die
Industrienationen. Die Arbeitsgruppe trifft sich mehrmals, aber die
Verhandlungen kommen zu keinem Ergebnis.
1996 Zweite Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Genf
(COP II)
Auch auf der zweiten Konferenz können keine wesentlichen Fortschritte
erzielt werden. Die OPEC-Staaten sowie Russland und Australien
verhindern verbindliche Reduktionsziele für Kohlendioxid-Emissionen.
1997 Dritte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto
(COP III)
Nach acht offiziellen Vorbereitungstreffen (AGBM 1-8) findet in Kyoto
(Japan) die dritte Vertragsstaatenkonferenz statt. Nach zähen
Verhandlungen einigen sich die Parteien auf das
Kyoto-Protokoll, das
verbindliche Kohlendioxid-Reduktionsziele für die Industrienationen
vorsieht, viele wichtige Fragen aber unbeantwortet lässt. Das Protokoll
wurde von 98 Staaten, darunter alle großen Industriestaaten
unterzeichnet, bislang jedoch noch nicht von einer ausreichenden Zahl
von Staaten ratifiziert. Der aktuelle Stand der Ratifizierung läßt sich
im "Kyoto-Thermometer"
ablesen.
1998 - 2000 Jährliche Vertragsstaatenkonferenzen der
Kimarahmenkonvention (COP IV in Buenos Aires, COP V in Bonn, COP 6 in
Den Haag)
Ein Klima-Marathon ohne bedeutsame Fortschritte. Im Wesentlichen geht es
um die Umsetzung des Kyoto-Protokolls und die Verabschiedung eines
Arbeitsplans, der die zu klärenden Fragen benennt. Besonders strittig
ist die konkrete Ausgestaltung der flexiblen Mechanismen. Vor allem die
sechste Vertragsstaatenkonferenz scheiterte an der massiven
Blockadehaltung einzelner Länder. Einige Industriestaaten wollen sich
den Verpflichtungen entziehen, indem sie sich ihre Wälder als
Kohlenstoffsenken anrechnen lassen.
2001 Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Bonn
(COP 6b)
Neueste Klimaforschungsergebnisse werden in den Berichten des
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) veröffentlicht. Das wissenschaftliche
Expertengremium der Klimarahmenkonvention bewertet den Stand der
Klimaforschung, untersucht die ökologische, ökonomische und soziale
Auswirkungen der Klimaveränderungen und entwickelt Gegenstrategien. Die
1995 bei der Errechnung der Reduktionsverpflichtungen zugrundegelegte
Schätzung des zu erwartenden Temperaturanstiegs muss massiv nach oben
korrigiert werden. Demnach wird die weltweite Durchschnittstemperatur
bis zum Jahr 2001 zwischen 1,4° C bis 5,8° C steigen.
Gleichzeitig verabschiedet sich der Präsident der USA, George W. Bush,
vom Kyoto-Protokoll, weil er von seinen bindenden Verpflichtungen
negative Folgen für die amerikanische Wirtschaft befürchtet. Die USA als
weltweit größter Verursacher von CO2-Emissionen treten von der einst
geleisteten Absichtserklärung der Ratifizierung zurück.
Trotzdem erklären sich die Industriestaaten, mit Ausnahme der USA, nach
zähen Verhandlungen bereit, ein verbindliches Regelwerk zur
Treibhausgasreduktion anzuerkennen.
Auf der COP 7 in Marrakesch wird die 12-seitige Bonner Vereinbarung zur
Umsetzung des Kyoto-Protokolls in ein 200seitiges rechtskräftiges
Dokument übersetzt. Ein Kontrollgremium wird die Einhaltung der pro Land
festgelegten Reduktionsziele überwachen und zu viel ausgestoßenes CO2
mit Strafen ahnden. Dem unbegrenzten Handel mit Emissionszertifikaten
(Emission Trading) zwischen Industrieländern wurde zugestimmt, um einen
Anreiz für die Wirtschaft zu schaffen.
2002 Achte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Neu
Delhi (COP 8)
Nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im
August 2002 blieben auch in Neu Delhi die Ergebnisse hinter den
erhofften Zielen zurück. Trotzdem ist die Konferenz ein weiterer Schritt
auf dem Weg zum Inkrafttreten des internationalen Klimaabkommens. Kanada
unterstreicht, dass sie noch in diesem Jahr das Kyoto-Protokoll
ratifizieren werden. Die Allianz zwischen Amerika und Saudi Arabien,
geleitet von der Interessenpolitik des Öls, blockiert dagegen abermals
den Verlauf der Klimaverhandlungen. Alle Augen richten sich daher auf
Russland: Ratifiziert Moskau das Kyoto-Protokoll, kann das Abkommen auch
ohne die USA in Kraft treten.
2003 Neunte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in
Mailand (COP 9)
Wieder erfüllte die Konferenz nicht die Erwartungen. Russland äußert
sich widersprüchlich zur Ratifizierung, Saudi-Arabien bringt immer
wieder die Forderung der Ölstaaten auf Kompensation für zukünftige
Einnahmeausfälle in die Diskussion ein. Dies erschwert die Verhandlungen
um die Finanzinstrumente für die Entwicklungsländer, die vorrangig für
Technologietransfer, Anpassungsmaßnahmen und Emissionsreduktion
eingesetzt werden sollten. Wichtiges und kontroverses Thema sind Regeln
zu Einbezug von Senken in den Clean Development Mechanism (CDM), der es
den Industriestaaten ermöglicht, in Entwicklungsländern
Klimaschutzprojekte durchzuführen, um sich die Emissionsminderung selbst
anrechnen zu lassen.
Fazit
Die Verhandlungen sind zäh, führen aber in kleinen Schritten zum Erfolg.
Insgesamt ist das UN-Klimasekretariat besorgt um ein mögliches
Nachlassen des Interesses an den UN-Klimakonferenzen. Auf der Konferenz
in Mailand war die Medienpräsenz bedauerlich gering. Falsch wäre es,
tatenlos auf das Inkrafttreten des Kyoto-Protkolls zu warten. In vielen
Staaten wird daher schon heute aktiv an der Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen gearbeitet. Emissionsmindernde Maßnahmen sind nicht
nur ökologisch notwendig, sie bringen neben ökonomische Vorteile auch
eine verbesserte Lebensqualität mit sich. Eine wichtige Rolle spielen
daher auch Länder, Städte und Gemeinden. Darüber hinaus sollten alle
Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Klimaschutz einbezogen werden.
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